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Verlängerung des Interessenbekundungsverfahrens bis zum 13.11.2024 15 Uhr

Neue Frist 13.11.2024

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ geht in die zweite Förderphase, in der die Bildungsbegleitung im Mittelpunkt steht. Die Förderphase beginnt am 01. Juni 2025 und endet am 31. Mai 2028.

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN“ unterstützt Eltern in besonderen Lebenslagen gezielt in ihrer Erziehungs- und Bildungskompetenz, um die langfristige Entwicklung ihrer Kinder zu fördern. Familien in schwierigen sozialen Situationen werden so gestärkt, ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessert und Bildungsungleichheiten reduziert.
Alle relevanten Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren 2. Förderphase sind auf der Webseite der ESF-Regiestelle unter Downloads verfügbar.
https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/elternchancen-mit-elternbegleitung-familien-staerken/downloads/

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen bis zum 13. November 2024 15 Uhr.

Das Interessenbekundungsverfahren wird über das Förderportal Z-EU-S durchgeführt: www.foerderportal-zeus.de

Bereits eingereichte Interessensbekundungen behalten weiter ihre Gültigkeit. Sollten Sie Ihre eingereichte Interessenbekundung aufgrund der Fristverlängerung anpassen wollen, müssen Sie eine neue Interessensbekundung in Z-EU-S anlegen. Sie können die Angaben aus Ihrer bereits eingereichten Interessenbekundung (kurz: IB) dann dort eintragen und gewünschte Änderungen vornehmen. Am Ende müssen Sie diese IB erneut in Z-EU-S bis zum Fristende (13.11.2024 um 15 Uhr) einreichen und Ihre alte Interessensbekundung zurückziehen oder der Servicestelle ElternChanceN angesiedelt bei der Stiftung SPI mitteilen, welche der beiden Interessensbekundungen Berücksichtigung finden soll. Dies muss ebenfalls bis zum 13.11.2024 um 15 Uhr erfolgt sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Z-EU-S-Service.

 

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