Informationen zum Programm
Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" festigt und verstärkt die Strukturen der Elternbegleitung vor Ort. Die Einbindung der Elternbegleitung in ein kommunales Netzwerk von Familienbildung und -beratung ermöglicht die bedarfsgesteuerte Umsetzung von Maßnahmen im Sozialraum.
Dabei vernetzen sich freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, um Eltern- und Bildungsbegleitung innerhalb der Kommune effektiv und nachhaltig zu verankern.
Das Jugendamt – dessen Beteiligung im Programm unabdingbar ist – und weitere Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäuser oder Migrationsberatung, sind in die Angebotsgestaltung involviert.
Elternbegleitung ist Bildungswegbegleitung
Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, fördert das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" die Umsetzung von Bildungsangeboten. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien, sind niedrigschwellig und decken eine vielfältige Bandbreite an Angebotsformen ab. Die Angebote werden von qualifizierten Elternbegleiter:innen umgesetzt. Sie stärken die Ressourcen der Eltern und bieten Hilfestellung sowie Beratung bei der Erziehung und Bildungswegbegleitung ihrer Kinder.
Der Mehrwert und die Effekte von Elternbegleitung vor allem für Kommunen wurden in einer Kosten-Nutzen-Analyse im Jahr 2018 berechnet. Auf Basis der Gegenüberstellung der Kosten- und Nutzenwerte der Elternbegleitung ergibt sich ein hoher Return-on-Investment: Für jeden eingesetzten Euro im Rahmen der Elternbegleitung errechnet sich auf Basis unterschiedlicher Bildungsverläufe eine Kosten-Nutzen-Rate im Minimum von 3,72 Euro und im Maximum von 6,49 Euro.
Dieses Ergebnis bedeutet einen hohen Wohlfahrtsgewinn für die Verbesserung von Bildungschancen in der Kommune. Eine breite Umsetzung präventiver Maßnahmen der Bildungsbegleitung von Familien kann insofern mittel- und langfristig Finanzmittel in den Kommunen freisetzen.
Zugleich ist ableitbar, dass Elternbegleiter:innen einen guten Zugang zu Familien in besonderen Lebenslagen haben und sie niedrigschwellig im Sinne einer Lotsenfunktion (frühzeitig und präventiv) unterstützen können [Krüger (2018): Verbesserung der Bildungsmobilität in Deutschland. Zur Wirtschaftlichkeit von Eltern- und Bildungsbegleitung für benachteiligte Familien. Blätter der Wohlfahrtspflege 6, S. 228–233].
Die Förderung umfasst folgende Elemente
Gefördert wird eine Koordinationsstelle für ein (weiter) zu entwickelndes Netzwerk Elternbegleitung mit Akteuren der kommunalen Familienförderung. Aufgaben der Koordination sind dabei unter anderem die Bedarfserhebung, Kooperation mit Dritten, Abstimmung im Netzwerk, Kommunikation und Außenvertretung des Netzwerkes.
Im Rahmen des Netzwerkes Elternbegleitung sollen die Bedarfe im Sozialraum und einschlägige Kooperationspartner eruiert und passgenaue Begleitungs- und Beratungsangebote gemeinsam entwickelt, koordiniert und in Abstimmung mit dem Jugendamt umgesetzt werden.
Die Elternbegleitungsangebote umfassen insbesondere aufsuchende und/oder niedrigschwellige Begleitungs- und Beratungsangebote, um zielgruppen- und bedarfsspezifisch Zugänge zu schaffen und die Bildungskompetenz in der Familie zu stärken. Dafür werden hauptamtlich tätige Elternbegleiter:innen gefördert.
Darüber hinaus kann für projektbezogene spezifische und direkte Sachkosten zur inhaltlichen Sicherstellung der Projektdurchführung im Zuge einer Einzelabrechnung (Realkosten) eine Förderung in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Haushaltsjahr beantragt werden.