Die Förderrichtlinie Akti(F) Plus wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.
Förderschwerpunkt ist soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut. Zielgruppe sind Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sog. aufstockende Leistungen) beziehen; Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben, sowie Familien und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Interessierte können ab dem 16. Februar 2023 ihr Interesse bekunden.
Am 22.02.2023, 13-16 Uhr, ist eine Infoveranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren geplant. Interessierte können sich hierzu unter folgendem Link anmelden:
https://reg.bmas.de/aktif-plus
Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Programms unter www.esfplus.de/aktif-plus und im Bundeszeiger unter www.bundesanzeiger.de