Antragsverfahren

Programmstart zum 01.06.2022

Das zweistufige Auswahlverfahren besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren.

Zur Auftaktveranstaltung zum Programmstart

Interessenbekundungsverfahren

Bis zum 17.01.2022 haben zahlreiche Träger eine Interessenbekundung eingereicht und die geplante fachlich-inhaltliche Projektumsetzung im Vorhabenkonzept dargestellt.
Bis März wurden die eingegangenen Interessenbekundungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Das BMFSFJ hat anhand definierter Auswahlkriterien und Verteilungsvorgaben die förderwürdigen Interessenbekundungen ausgewählt.

Wir danken allen Trägern für Ihr Engagement und Ihr eingereichtes Vorhabenkonzept. Insgesamt haben wir mit über 200 eingereichten Interessensbekundungen eine große und positive Resonanz auf das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" erfahren.

Zuwendungsrechtliches Antragsverfahren für die erste Förderphase

Das Antragsverfahren im ESF Plus-Programm "ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken" lief von Anfang Mai bis Ende Juni 2022.

Die ausgewählten Träger wurden aufgefordert, einen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Mittlerweile sind alle 64 Vorhaben im ESF Plus-Programm ElternChanceN bewilligt und haben mit der Projektumsetzung begonnen.

Informationen zur zweiten Förderphase folgen zu gegebener Zeit.

Laufzeit

Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028 und wird in zwei Förderphasen unterteilt. Für jede Förderphase wird ein gesondertes Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Beratung

Fragen rund um das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" richten Sie bitte an die Servicestelle ElternChanceN.

 

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