Antragsverfahren

Programmstart zum 01.06.2022

Das zweistufige Auswahlverfahren besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren.

Zur Auftaktveranstaltung zum Programmstart

Interessenbekundungsverfahren

Bis zum 17.01.2022 haben zahlreiche Träger eine Interessenbekundung eingereicht und die geplante fachlich-inhaltliche Projektumsetzung im Vorhabenkonzept dargestellt.
Bis März wurden die eingegangenen Interessenbekundungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Das BMFSFJ hat anhand definierter Auswahlkriterien und Verteilungsvorgaben die förderwürdigen Interessenbekundungen ausgewählt.

Wir danken allen Trägern für Ihr Engagement und Ihr eingereichtes Vorhabenkonzept. Insgesamt haben wir mit über 200 eingereichten Interessensbekundungen eine große und positive Resonanz auf das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" erfahren.

Zuwendungsrechtliches Antragsverfahren für die erste Förderphase

Das Antragsverfahren im ESF Plus-Programm "ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken" lief von Anfang Mai bis Ende Juni 2022.

Die ausgewählten Träger wurden aufgefordert, einen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Aktuell erfolgt die Prüfung und Bewilligung durch die ESF-Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bewilligungsbehörde).

Die Frist für die Nachreichung der Antragsunterlagen durch die aufgeforderten Träger endete am 24. Juni 2022.

Bei Fragen zu Finanzen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 402 - ESF Förderprogramme I 
50964 Köln


Telefon: 0221 36 73 – 4425
E-Mail: elternchancenprotect me ?!bafza.bundprotect me ?!.de
www.esf-regiestelle.de

Servicezeiten:
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zum Förderantrag.

Den unterschriebenen Förderantrag senden Sie postalisch an folgende Adresse:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Referat 402 – ESF Förderprogramme I

50964 Köln

Laufzeit

Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028 und wird in zwei Förderphasen unterteilt. Für jede Förderphase wird ein gesondertes Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Beratung

Fragen rund um das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" richten Sie bitte an die Servicestelle ElternChanceN.

 

weiter

Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung der Projekte. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Umsetzung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021–2027.

 

 

 

 

X

Cookiehinweis

Elternchancen.de verwendet Cookies, um ein reibungsloses Funktionieren unserer Plattform zu gewährleisten (technisch notwendige Cookies). Darüber hinaus bitten wir um Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies zu Analysezwecken und Verbesserung der Plattform (statistische Cookies).