2. Förderphase

Auswahlverfahren zur zweiten Förderphase im ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“

Start der zweiten Förderphase im ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zum 01.06.2025

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" stärkt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2022 Elternbegleitung vor Ort (1. Förderphase vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025).

Das Programm wird in einer 2. Förderphase vom 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2028 weitergeführt.

Für jeden geförderten Standort – unter grundsätzlicher Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern – sollen in der 2. Förderphase Personal- und Sachkosten von bis zu 122.000 Euro pro Haushaltsjahr bei einer dreijährigen Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der aufzubringende Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.

Beim Vorhabenträger soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet und durch den Vorhabenverbund mit qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern im Sozialraum Angebote zur Elternbegleitung durchgeführt werden. Vor Ort sollen Netzwerke der Elternbegleitung auf- und ausgebaut werden und so die feste kommunale Einbindung der präventiv wirkenden Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit Akteuren im Sozialraum gestärkt werden. Das Projekt muss in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort umgesetzt werden. In das Netzwerk von Beginn an eingebunden sein müssen der örtliche Träger der Jugendhilfe und mindestens zwei weitere Akteure als Kooperationspartner.

In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung sind die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung unter Hinzunahme des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU sicherzustellen.

Das zweistufige Auswahlverfahren ist abgeschlossen. 

Alle relevanten Dokumente (Förderrichtlinie etc.) finden Sie bei der ESF-Regiestelle www.esf-regiestelle.de.

Laufzeit

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken“ hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028.

Die erste Förderphase läuft vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2025, die zweite Förderphase vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028. Für jede Förderphase wird ein gesondertes Auswahlverfahren durchgeführt.

Fachlich-inhaltliche Beratung

Fragen rund um das ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken“ richten Sie bitte an die Servicestelle ElternChanceN.

 

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Beratung bei finanzadministrativen Fragen

Beratung bei finanzadministrativen Fragen erhalten Sie über die ESF-Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Träger der ersten Förderphase wenden sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

0221 3673 4425 Mo-Do 9-15 Uhr

elternchancen@bafza.bund.de

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Beratung bei technischen Fragen zum Förderportal Z-EU-S

Beratung bei technischen Fragen zum Förderportal Z-EU-S erhalten Sie über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS):

0355 355 486999 Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr

zeus@kbs.de

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