2. Förderphase

Start des Auswahlverfahrens zur zweiten Förderphase im ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“

Start der zweiten Förderphase im ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zum 01.06.2025

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2022 Elternbegleitung vor Ort (1. Förderphase vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025).

Das Programm wird in einer 2. Förderphase vom 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2028 weitergeführt.

Für jeden geförderten Standort – unter grundsätzlicher Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern – sollen in der 2. Förderphase Personal- und Sachkosten von bis zu 122.000 Euro pro Haushaltsjahr bei einer dreijährigen Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der aufzubringende Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.

Beim Vorhabenträger soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet und durch den Vorhabenverbund mit qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern im Sozialraum Angebote zur Elternbegleitung durchgeführt werden. Vor Ort sollen Netzwerke der Elternbegleitung auf- und ausgebaut werden und so die feste kommunale Einbindung der präventiv wirkenden Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit Akteuren im Sozialraum gestärkt werden. Das Projekt muss in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort umgesetzt werden. In das Netzwerk von Beginn an eingebunden sein müssen der örtliche Träger der Jugendhilfe und mindestens zwei weitere Akteure als Kooperationspartner.

In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung sind die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung unter Hinzunahme des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU sicherzustellen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren und besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) und einem sich daran anschließenden Antragsverfahren (Stufe 2).

Interessenbekundungsverfahren

Vom 9. September 2024 bis 13. November 2024 um 15:00 Uhr können Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine Interessenbekundung einreichen, indem sie ihre fachlich-inhaltliche Projektumsetzung im Vorhabenkonzept darstellen. Die Interessenbekundung besteht aus dem Vorhabenkonzept und ggf. Begleitschreiben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe (nur von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe einzureichen).
Das Interessenbekundungsverfahren wird über das Förderportal Z-EU-S durchgeführt: www.foerderportal-zeus.de

Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten und dem Verfahren der Interessenbekundung finden Sie im Aufruf Einreichung einer Interessenbekundung für die 2. Förderphase des ESF Plus-Programms „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“. Zu den zuwendungsrechtlichen Details beachten Sie bitte die aktualisierte Förderrichtlinie unter www.esf.de

Zuwendungsrechtliches Antragsverfahren für die zweite Förderphase

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden von externen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Das BMFSFJ wählt anhand definierter Auswahlkriterien und Verteilungsvorgaben die förderwürdigen Interessenbekundungen aus. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren werden die ausgewählten Träger aufgefordert, einen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S zu stellen. Das Antragsverfahren im ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ soll im ersten Quartal 2025 stattfinden.

Alle relevanten Dokumente (Förderrichtlinie, Vorlage Begleitschreiben etc.) finden Sie auf der Webseite der ESF-Regiestelle www.esf-regiestelle.de.

Info-Veranstaltung und Online-Sprechstunden zum Interessenbekundungsverfahren

Die Servicestelle ElternChanceN hat am 23.09.2024 eine Info-Veranstaltung durchgeführt. Die Dokumentation der Infoveranstaltung finden Sie am rechten Bildschirmrand. Weiterhin bietet die Servicestelle am 24.10.2024 von 10-12 Uhr eine Online-Sprechstunde an. Sie können ohne Anmeldung teilnehmen. Den Zugangslink finden Sie am rechten Bildschirmrand.

Laufzeit

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken“ hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028.

Die erste Förderphase läuft vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2025, die zweite Förderphase vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028. Für jede Förderphase wird ein gesondertes Auswahlverfahren durchgeführt.

Beratung bei finanzadministrativen Fragen

Beratung bei finanzadministrativen Fragen erhalten Sie über die ESF-Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Träger der ersten Förderphase wenden sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

0221 3673 4425 Mo-Do 9-15 Uhr

elternchancen@bafza.bund.de

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Fachlich-inhaltliche Beratung

Fragen rund um das ESF Plus-Programm „ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken“ richten Sie bitte an die Servicestelle ElternChanceN.

 

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Beratung bei technischen Fragen zum Förderportal Z-EU-S

Beratung bei technischen Fragen zum Förderportal Z-EU-S erhalten Sie über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS):

0355 355 486999 Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr

zeus@kbs.de

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