Antragsverfahren
Programmstart zum 01.06.2022
Das zweistufige Auswahlverfahren besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren.
Interessenbekundungsverfahren
Bis zum 17.01.2022 haben zahlreiche Träger eine Interessenbekundung eingereicht und die geplante fachlich-inhaltliche Projektumsetzung im Vorhabenkonzept dargestellt.
Bis März wurden die eingegangenen Interessenbekundungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Das BMFSFJ hat anhand definierter Auswahlkriterien und Verteilungsvorgaben die förderwürdigen Interessenbekundungen ausgewählt.
Wir danken allen Trägern für Ihr Engagement und Ihr eingereichtes Vorhabenkonzept. Insgesamt haben wir mit über 200 eingereichten Interessensbekundungen eine große und positive Resonanz auf das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" erfahren.
Zuwendungsrechtliches Antragsverfahren für die erste Förderphase
Das Antragsverfahren im ESF Plus-Programm "ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken" läuft seit Anfang Mai.
Die ausgewählten Träger sind nun aufgefordert, einen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Abschließend erfolgt die Prüfung und Bewilligung durch die ESF-Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bewilligungsbehörde).
Bei Fragen zu Finanzen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 402 - ESF Förderprogramme I
50964 Köln
Telefon: 0221 36 73 – 4425
E-Mail: elternchancenprotect me ?!bafza.bundprotect me ?!.de
www.esf-regiestelle.de
Servicezeiten:
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zum Förderantrag.